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Ehrenordnung

§ 1
Grundsätze

1.    Die Ehrenordnung ist eine Ausführungsleitlinie für Auszeichnung und Ehrung von Mitgliedern des TV Friedrichstal 1899 e.V.
2.    Zuständig für die Entscheidung einer Ehrung ist der Turnrat. Die Entscheidung wird mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.
3.    Die Verleihung der Titel Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzende*r erfolgt durch die Vorstandschaft. Die Mitgliederversammlung wird darüber informiert.
4.    Jedes Mitglied kann der Vorstandschaft in schriftlicher Form und mit Begründung Vorschläge zur Verleihung von Verdienstnadeln oder Vorschläge zur Verleihung von Ehrungen für besondere Verdienste oder Titel Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzende*r machen.
5.    Ehrungen werden im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen durch die*den Vorsitzende*n oder durch ihre*seine Vertretung vorgenommen. Ehrungen sind in der Mitgliederverwaltung zu erfassen.

 

§ 2
Ehrungen für langjährige ununterbrochene Mitgliedschaft

1.    Mitglieder mit 25-jähriger Mitgliedschaft werden mit einem Präsent und einer Urkunde „25 Jahre“ geehrt.
2.    Mitglieder mit 40-jähriger Mitgliedschaft werden mit einer Präsent und einer Urkunde „40 Jahre“ geehrt.
3.    Mitglieder mit 50-jähriger Mitgliedschaft werden mit einem Präsent und einer Urkunde „50 Jahre“ geehrt.
4.    Mitglieder mit 60-jähriger und 70-jähriger Mitgliedschaft, danach im 5-Jahresrhythmus, werden mit einer Urkunde und einem Präsent geehrt.
5.    Bei all diesen Ehrungen wird nicht zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft unterschieden.
6.    Die Jahre für die Ehrungen werden ab dem 14. Lebensjahr gerechnet.

 

§ 3
Ehrenmitgliedschaft

1.    Ehrenmitglied kann werden, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt hat:

  • 15 Jahre Mitgliedschaft im Vorstand oder Turnrat
  • 20 Jahre Übungsleiter*in

oder wer sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht hat.

2.    Die Ehrung erfolgt mit einer Urkunde und einem Präsent.
3.    Passive und aktive Ehrenmitglieder sind auf Antrag von der Zahlung des Grundbeitrages befreit.

 

§ 4
Ehrenvorsitzender

1.    Ehrenvorsitzende*r kann werden, wer sich in überragender und außergewöhnlicher Weise um den Verein verdient gemacht hat oder mindestens 10 Jahre das Amt der*des 1. Vorsitzenden wahrgenommen hat.
2.    Die Ernennung der*des Ehrenvorsitzenden wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag der Vorstandschaft vorgenommen.
3.    Die*der Ehrenvorsitzende kann mit beratender Stimme an den Sitzungen der Vorstandschaft teilnehmen.
4.    Die Ehrung erfolgt mit einer Urkunde und einem Präsent.
5.    Aktive Ehrenvorsitzende zahlen ausschließlich den aktuellen Aktivenbeitrag.

 

§ 5
Ehrungen für sportliche Leistung

1.    Mitglieder, die sportlich in hervorragender Weise in Erscheinung getreten sind, zum Beispiel Landesmeister und höher, können besonders ausgezeichnet werden.
2.    Sie erhalten eine Urkunde und ein Präsent.
3.    Der Vorschlag erfolgt durch die Abteilungsleitenden.


§ 6
Ehrungen für besondere Verdienste

1.    Übungsleitende und Trainer*innen werden ab 10 Jahren ihrer Tätigkeit im 5-Jahres-rhythmus mit einem Präsent geehrt.
2.    Vereinsmitglieder, die in außergewöhnlicher Weise in Erscheinung getreten sind, können mit einem Präsent geehrt werden.

 

§ 7
Ehrungen durch Dritte

1.    Für Ehrungen durch Verbände oder der Stadt Stutensee kommen Vereinsmitglieder in Frage, die sich durch langjährige, verdienstvolle   Mitarbeit   im   Verein   oder   einem   Landesverband ausgezeichnet haben.
2.    Es sind hier die Ehrenordnungen des Badischen Sportbundes und der Stadt Stutensee zu beachten.
3.    Über   die   Meldung   entscheidet die Vorstandschaft in Zusammenarbeit   mit   den Abteilungsleitenden.
4.    Urkunden und Abzeichen sind nach Möglichkeit durch die Verbände oder die Stadt Stutensee zu überreichen.

 

§ 8
Geburtstagsglückwünsche

1.    Ehrenmitglieder erhalten eine Glückwunschkarte anlässlich folgender Geburtstage: 65, 70, 75, 80 Jahre.
2.    Mit 80 und 85 Jahren erhält das Ehrenmitglied zusätzlich ein Präsent. Ab 90 Jahren jährlich.
3.    Das Präsent wird durch einen Vertreter der Vorstandschaft überreicht.

 

§ 9
Todesfälle

1.    Angehörige von Ehrenmitgliedern oder langjährig im Verein tätigen Mitgliedern erhalten eine Beileidskarte.  
2.    Mitglieder, die im Verein in besonderer Weise tätig waren, erhalten einen Kranz oder ein Blumengebinde auf ihr Grab. Die Entscheidung trifft die Vorstandschaft.

 

§ 10
Widerruf

1.    Der TV Friedrichstal 1899 e.V. kann die Ernennung zur*zum Ehrenvorsitzenden und zum Ehrenmitglied durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf Antrag der Vorstandschaft widerrufen, wenn die betroffene Person sich der Ernennung als unwürdig erwiesen hat.
2.    Die Vorstandschaft hat außerdem das Recht, Auszeichnungen zu entziehen, wenn die betroffenen Personen sich der Auszeichnung als unwürdig erwiesen haben.


Beschlossen im Turnrat am 09.02.2022