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Sportangebot in der Corona-Zeit

CoronaSport

Am 1. Juli tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Mit der neuen Verordnung ergeben sich auch für den Vereinssport Änderungen und viele Einschränkungen werden wieder gelockert.

1. Sport ist wieder in Gruppen mit bis zu 20 Personen (incl. Übungsleiter) möglich. Außerdem können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen wieder ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands (1,5 m) durchgeführt werden.

2. In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z. B. Judo), sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.

3. Die Umkleidekabinen und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Um sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann, haben wir eine zulässige Personenzahl je Umkleidekabine festgelegt. Für die große Umkleidekabine sind dies 6 Personen, für die kleine Umkleidekabine 4 Personen. Wir empfehlen weiterhin auf das Duschen vor Ort zu verzichten und sich zu Hause umzukleiden.

Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.
 
Es besteht nach wie vor das Betretungsverbot für Personen,
- die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen

Im Detail kann die Verordnung hier nachgelesen werden:
https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli

Die gängigsten Fragen zur neuen Verordnung findet ihr hier beantwortet:
https://www.lsvbw.de/wp-content/uploads/2020/06/FAQ-Sport-ab-1.-Juli-2020.pdf

Ab dem 1. Juli werden daher alle Übungsgruppen wieder gemäß dem Sportprogramm stattfinden können. Einzelheiten, wann und wo Eure Übungsgruppe startet, erfahrt ihr von Eurem Übungsleiter.